RADFAHREN UND DABEI SPAREN
SPASS HABEN, FIT BLEIBEN UND DABEI STEUERN SPAREN? SO FUNKTIONIERT ES

Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die Ein- Prozent-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Dienst-Fahrräder, E- Bikes und Pedelecs angewandt werden. Und so funktioniert es: Unternehmer können von den neuen Regelungen zu Fahrrädern/E-Bikes – im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren.

Dabei werden die vom Unternehmer erworbenen/geleasten Fahrräder/E-Bikes den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil, gegenüber dem Privatkauf durch den Mitarbeiter, kann bis zu 32% der Anschaffungskosten betragen. Alternativ kann der Unternehmer die Rennräder, City Räder, Mountainbikes, Pedelecs erwerben/leasen und den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen.

Der Mitarbeiter hat den Bruttolistenpreis mit 0,25% der Lohnsteuer zu unterwerfen, während der Unternehmer die Leasingrate als Betriebsausgabenabzug geltend machen kann. Selbstverständlich sind auch Mischvarianten denkbar, bei denen der Unternehmer die E- Bikes mit z.B. 50% bezuschusst und der Mitarbeiter zu 50% aus der Gehaltsumwandlung finanziert.

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Diese Angaben sind ohne Gewähr.